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Revision Bieler Stadtordnung

Der Entwurf der neuen Bieler Stadtordnung wird am 6. Februar 2019 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Politische Parteien und Interessenvertretungen, aber auch alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Biel sind eingeladen, bis Ende April ihre Stellungnahme zu dieser «neuen Verfassung» abzugeben. Um die wichtigsten Grundgedanken und Änderungen im neuen Gesetzestext vorzustellen, wird am Dienstag, 5. Februar 2019, um 18.00 Uhr im Farelsaal eine öffentliche Informations-veranstaltung durchgeführt.

Die Bieler Stadtordnung muss revidiert werden. Der 20-jährige Erlass enthält zahlreiche veraltete Bestimmungen und entspricht nicht mehr der Funktionsweise einer grossen Stadt des 21. Jahrhunderts. Deshalb wurde 2017 das Projekt für eine Totalrevision des Erlasses lanciert. Nach einer vom Gemeinderat und einer Spezialkommission des Stadtrats durchgeführten Reflexionsphase ohne inhaltliche Tabus konnten die Bielerinnen und Bieler im Rahmen einer partizipativen Phase, in Diskussionsworkshops und Umfragen, ihre Meinung zu verschiedenen grundlegenden Fragen direkt einbringen.
Basierend auf diesen Ergebnissen wurde ein erster Entwurf zur Totalrevision der Stadtordnung verfasst und schliesslich am 30. Januar 2019 vom Gemeinderat verabschiedet. Dieser Entwurf einer neuen Stadtordnung wird vom 6. Februar bis Ende April 2019 in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Politische Parteien, Interessenvertretungen sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, dazu Stellung zu nehmen und ihre Bemerkungen einzureichen.
Zum Auftakt dieser Vernehmlassung und für detailliertere Informationen zum Inhalt der vorgeschlagenen Revision wird am Dienstag, 5. Februar 2019, um 18.00 Uhr im Farelsaal eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden. Der Stadtpräsident, Erich Fehr, die Vizepräsidentin des Gemeinderats, Silvia Steidle, die Präsidentin der Spezialkommission des Stadtrats, Natasha Pittet sowie Experten werden anwesend sein. Die Dokumente zum Vernehmlassungsverfahren werden dem Publikum zur Verfügung gestellt. Ab dem nächsten Tag werden sie zudem auf der Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Stadtordnung zur Verfügung stehen, können aber auch per Telefon bestellt oder persönlich bei der Stadtkanzlei Biel bezogen werden.